Kosmetik herstellen lassen: Ablauf, Pflichten und Briefing für die Zusammenarbeit mit einem Lohnhersteller
Viele Kosmetikmarken entwickeln und produzieren nicht selbst, sondern lassen ihre Produkte bei einem Lohnhersteller herstellen. Das spart Labor und Anlagen, verschiebt aber nicht die Verantwortung. Dieser Leitfaden beschreibt den Ablauf von der Idee bis zur ersten Charge, die rechtlichen Pflichten der Marke und was in ein gutes Briefing gehört.
Kurz erklärt: Was muss ich beachten, wenn ich Kosmetik herstellen lasse?
Wer ein kosmetisches Mittel herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, ist nach der EU-Kosmetikverordnung Hersteller und damit in der Regel verantwortliche Person. Die Marke muss sicherstellen, dass vor dem Inverkehrbringen Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei und CPNP-Notifizierung vorliegen und das Etikett stimmt, auch wenn der Lohnhersteller entwickelt und produziert. Der Ablauf reicht vom Briefing über Muster, Tests und Freigabe bis zur ersten Produktionscharge.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer herstellen lässt und unter eigenem Namen verkauft, ist Hersteller im Sinne der Verordnung
- Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei, Notifizierung und Etikett verantwortet die Marke
- Ein präzises Briefing spart Musterrunden
- Freigaben schriftlich und je Rezepturversion festhalten
- Zugriff auf alle Unterlagen vertraglich sichern
Sie entwickeln mit einem oder mehreren Lohnherstellern?
Wir zeigen Ihnen in 30 Minuten, wie Briefing, Rezepturstände, Muster und Freigaben in VYVA an einem Ort zusammenlaufen.
Wer verantwortlich ist
Die EU-Kosmetikverordnung definiert als Hersteller, wer ein kosmetisches Mittel herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Bei einem in der EU hergestellten Mittel ist dieser Hersteller die verantwortliche Person. Er kann diese Rolle durch ein schriftliches Mandat an eine andere in der EU ansässige Person übertragen, die das Mandat schriftlich annimmt.
Für die Marke heißt das: Sie muss sicherstellen, dass vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsbewertung durchgeführt und ein Sicherheitsbericht erstellt ist, dass eine Produktinformationsdatei geführt wird, dass das Mittel im CPNP notifiziert ist und dass das Etikett die Pflichtangaben trägt. Der Lohnhersteller liefert dafür viele Unterlagen, die Verantwortung bleibt aber bei der Marke.
Der Ablauf in acht Schritten
Erstens: Idee und Briefing ausarbeiten. Zweitens: einen Lohnhersteller auswählen, der Erfahrung in der Produktkategorie hat. Drittens: Entwicklung und Muster, meist in mehreren Runden, bis Textur, Duft und Leistung passen. Viertens: Stabilitäts-, Konservierungs- und gegebenenfalls Verträglichkeits- und Verpackungstests mit der ausgewählten Version.
Fünftens: Sicherheitsbewertung und Aufbau der Produktinformationsdatei. Sechstens: Etikett erstellen und das Mittel im CPNP notifizieren. Siebtens: Rezeptur und Herstellanweisung freigeben, erste Produktionscharge. Achtens: nach der Markteinführung Nachbestellungen, Änderungen und Reklamationen sauber dokumentieren.
Was in ein gutes Briefing gehört
Ein Briefing beschreibt das Produkt so, dass der Lohnhersteller ohne Rückfragen entwickeln kann: Produktidee und Produktkategorie, Zielgruppe und Hauttyp, Textur, Anwendung und Duft, gewünschte Wirkstoffe und Claims, No-Go-Inhaltsstoffe, angestrebte Zertifizierungen, Zielmärkte, Verpackung und Füllmenge, Preispositionierung, Mengen und Zeitplan.
Je genauer diese Angaben sind, desto weniger Musterrunden braucht es, und desto besser lassen sich Angebote verschiedener Lohnhersteller vergleichen. Halten Sie spätere Änderungen am Briefing fest, damit jede Entscheidung nachvollziehbar bleibt.
Den passenden Lohnhersteller finden
Prüfen Sie, ob der Lohnhersteller selbst entwickelt oder nur nach fremder Rezeptur abfüllt, ob er Erfahrung mit Ihrer Produktkategorie hat und welche Mindestmengen und Kapazitäten er bietet. Fragen Sie, welche Unterlagen er liefert: Herstellungsmethode, GMP-Erklärung, Testberichte, Rohstoffdaten.
Gesetzlich vorgeschrieben ist gute Herstellungspraxis, kein Zertifikat eines Dritten. Ein Audit oder eine Selbstbewertung kann trotzdem sinnvoll sein. Klären Sie außerdem vor Entwicklungsbeginn, wem die Rezeptur gehört und was bei einem späteren Wechsel des Lohnherstellers mit den Unterlagen geschieht.
Wovon die Kosten abhängen
Feste Preise gibt es nicht. Die Kosten hängen vor allem vom Entwicklungsaufwand und der Zahl der Musterrunden ab, von Rohstoffen und Verpackung, von Mindestmengen, von den nötigen Tests, von der Sicherheitsbewertung und von Artwork und Druck.
Vergleichbare Angebote setzen ein vollständiges Briefing voraus. Fragen Sie getrennt nach Entwicklung, Tests, Sicherheitsbewertung und Stückpreis, damit Sie sehen, welche Posten einmalig sind und welche mit jeder Charge anfallen.
Unterlagen, die die Marke braucht
Für die Produktinformationsdatei braucht die Marke eine Beschreibung des Mittels, den Sicherheitsbericht, die Beschreibung der Herstellungsmethode mit einer Erklärung zur guten Herstellungspraxis, Nachweise für die Werbeaussagen und Angaben zu Tierversuchen. Für das Etikett braucht sie die Liste der Bestandteile in der richtigen Reihenfolge und die Warnhinweise.
Regeln Sie vertraglich, dass der Lohnhersteller diese Unterlagen je Version liefert und Änderungen an Rohstoffen oder Herstellung vorab mitteilt. Sonst passt die Datei bald nicht mehr zum Produkt im Regal.
Typische Stolpersteine
Werbeaussagen stehen auf der Verpackung, bevor es Belege dafür gibt. Das Etikett wird freigegeben, bevor die Rezeptur final ist. Der Lohnhersteller tauscht einen Rohstoff, ohne die Marke zu informieren. Muster werden per E-Mail freigegeben, ohne dass klar ist, welche Version gemeint war.
Allen Fällen hilft dasselbe: Jede Freigabe bezieht sich auf eine benannte Rezepturversion, und jede Änderung danach ist für beide Seiten sichtbar.
Zusammenarbeit über ein gemeinsames System
Nutzt der Lohnhersteller VYVA, sieht die Marke ihre Projekte im Kundenportal: den Status, das Briefing und die zur Freigabe gesendete Rezeptur mit INCI-Liste und Anteilen. Sie gibt die Rezeptur dort frei oder lehnt sie mit einer Anmerkung ab, und die Entscheidung ist mit Datum dokumentiert. Das ersetzt den Versand einzelner Dateien und macht jede Freigabe einer Version zuordenbar.
Wer typischerweise was übernimmt
| Briefing und Zielmarkt | Marke: erstellt | Lohnhersteller: berät |
| Rezepturentwicklung und Muster | Marke: gibt frei | Lohnhersteller: entwickelt |
| Herstellung und Chargendokumentation | Marke: prüft | Lohnhersteller: führt durch |
| Stabilitäts- und weitere Tests | Marke: beauftragt oder prüft | Lohnhersteller: führt durch oder beauftragt |
| Sicherheitsbewertung | Marke: verantwortet | Lohnhersteller: liefert Daten |
| Produktinformationsdatei und CPNP | Marke: verantwortet | Lohnhersteller: liefert Unterlagen |
| Etikett | Marke: verantwortet | Lohnhersteller: liefert Liste der Bestandteile |
Häufige Fragen
Quellen
Haftungshinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und keine regulatorische oder sicherheitsfachliche Bewertung im Einzelfall. Wir erstellen die Inhalte sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Rechtsvorschriften und Normen können sich nach dem angegebenen Stand ändern. Verbindlich ist allein der amtlich veröffentlichte Wortlaut. Treffen Sie Entscheidungen zu Ihren Produkten mit fachkundiger Unterstützung, etwa durch Ihren Sicherheitsbewerter oder Ihre Rechtsberatung. Für Schäden aus der Nutzung dieser Informationen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
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