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Checkliste Produktinformationsdatei (PIF) nach Artikel 11

Prüfen Sie vor dem Inverkehrbringen, ob die Produktinformationsdatei vollständig ist. Die Checkliste folgt Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und ergänzt die Punkte, an denen Dateien in der Praxis lückenhaft werden.

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Checkliste Produktinformationsdatei (PIF) nach Artikel 11

VYVA
Produkt:
Rezepturversion:
Verantwortliche Person:
Geprüft von / Datum:
a) Beschreibung des kosmetischen Mittelsjaneinn. a.
Produktname, Produktart und Verwendungszweck sind genannt
Die Rezepturversion, auf die sich die Datei bezieht, ist eindeutig angegeben
Die Beschreibung lässt sich eindeutig dem Produkt im Markt zuordnen
b) Sicherheitsbericht (Artikel 10, Anhang I)janeinn. a.
Teil A (Sicherheitsinformationen) liegt vollständig vor
Teil B (Sicherheitsbewertung) ist datiert und vom Sicherheitsbewerter unterzeichnet
Der Bericht wurde für genau diese Rezepturversion erstellt
Nach der letzten Änderung an Rezeptur, Rohstoff oder Verpackung wurde der Bericht überprüft
Stabilitäts- und Mikrobiologiedaten sind enthalten und passen zur Haltbarkeitsangabe
c) Herstellungsmethode und GMP (Artikel 8)janeinn. a.
Die Herstellungsmethode ist beschrieben
Eine Erklärung zur Einhaltung der guten Herstellungspraxis liegt vor
Bei Lohnherstellung: Die Erklärung des Lohnherstellers liegt der verantwortlichen Person vor
d) Nachweis der angepriesenen Wirkungjaneinn. a.
Alle Aussagen auf Etikett, Verpackung, Website und in der Werbung sind erfasst
Für jede Aussage liegt ein Beleg vor (Test, Studie, Lieferantenunterlage)
Die Belege beziehen sich auf dieses Produkt oder sind übertragbar begründet
e) Daten über Tierversuchejaneinn. a.
Angaben der Rohstofflieferanten zu Tierversuchen liegen vor
Auch Versuche zur Erfüllung von Vorschriften in Drittländern sind erfasst
Zugang, Aufbewahrung und Pflegejaneinn. a.
Die Datei ist an der Anschrift auf dem Etikett für die Behörde leicht zugänglich
Die Sprache ist für die zuständige Behörde leicht verständlich
Aufbewahrung ist für zehn Jahre nach der letzten Charge geregelt
Es ist festgelegt, wer die Datei nach Änderungen am Produkt aktualisiert

Offene Punkte und Zuständigkeit

vyva.world/werkzeuge

Hinweise zur Nutzung: Werkzeuge und Vorlagen sind kostenlose, unverbindliche Arbeitshilfen. Angaben zu Rechtsvorschriften beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 mit Stand Oktober 2026 und sind vereinfacht; sie sind keine Rechts- oder Regulierungsberatung. Ergebnisse sind Entwürfe und ersetzen weder die Prüfung durch fachkundige Personen noch die Sicherheitsbewertung nach Artikel 10. Für Produkt, Kennzeichnung und Produktinformationsdatei bleibt die verantwortliche Person verantwortlich. Für Schäden aus der Nutzung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Rezeptur, INCI-Liste und Unterlagen aus einer Quelle?

In VYVA entstehen Einwaagen, Kosten und INCI-Liste aus der freigegebenen Rezepturversion und bleiben bei jeder Änderung aktuell.

Häufige Fragen