Wissen · Mikrobiologische Prüfung

Konservierungsbelastungstest (Challenge-Test) für Kosmetik: wann er nötig ist und was dazugehört

Ein Produkt mit Wasser ist ein guter Nährboden für Mikroorganismen, spätestens wenn Verbraucher es öffnen und mit den Fingern hineingreifen. Der Konservierungsbelastungstest, meist Challenge-Test genannt, zeigt, ob das Konservierungssystem damit fertig wird. Seine Ergebnisse gehören in den Sicherheitsbericht. Dieser Artikel zeigt, was die Verordnung und die Leitlinien der Kommission verlangen, wann der Test entfallen kann und wie Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.

Von VYVA RedaktionRedaktionsrichtlinienStand: 14. Oktober 2026

Kurz erklärt: Wann braucht ein Kosmetikprodukt einen Challenge-Test?

Anhang I Teil A Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 nennt die Ergebnisse des Konservierungsmittelbelastungstests als Teil des Sicherheitsberichts. Die Leitlinien der Kommission (Durchführungsbeschluss 2013/674/EU) unterscheiden drei Gruppen: Produkte mit geringem mikrobiologischen Risiko brauchen weder Belastungstest noch mikrobiologische Prüfung des Fertigerzeugnisses, Einmalprodukte und nicht zu öffnende Produkte nur die mikrobiologische Prüfung, alle anderen beides. Wer auf einen Test verzichtet, muss das wissenschaftlich begründen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ergebnisse des Belastungstests gehören in Teil A des Sicherheitsberichts
  • Drei Produktgruppen mit unterschiedlichem Prüfbedarf
  • Verzicht nur mit wissenschaftlicher Begründung
  • ISO 11930 für die Bewertung, ISO 29621 für die Risikoeinstufung
  • Ergebnis immer an Rezeptur, Charge und Verpackung binden

Liegen Ihre Challenge-Test-Berichte nur als PDF im Ordner?

Wir zeigen Ihnen in 30 Minuten, wie VYVA mikrobiologische Prüfungen im Prüfprotokoll an Rezeptur und Charge bindet.

Was der Test prüft

Beim Challenge-Test wird das Produkt im Labor gezielt mit Mikroorganismen belastet. Über einen festgelegten Zeitraum wird gemessen, wie sich ihre Zahl entwickelt. Daraus ergibt sich, ob die Konservierung das Produkt bei normaler Lagerung und Verwendung ausreichend schützt.

Der Test ist damit etwas anderes als die mikrobiologische Qualitätsprüfung, die zeigt, ob das Fertigerzeugnis bei der Herstellung sauber geblieben ist, und etwas anderes als der Stabilitätstest, der physikalische und chemische Veränderungen betrachtet.

Stabilitätstest für Kosmetik: Anforderungen und Prüfplan

Was die Verordnung verlangt

Anhang I Teil A Nummer 3 verlangt im Sicherheitsbericht die mikrobiologische Spezifikation der Stoffe oder Gemische und des kosmetischen Mittels sowie die Ergebnisse des Konservierungsmittelbelastungstests. Besondere Aufmerksamkeit gilt Produkten für den Bereich der Augen, für Schleimhäute und geschädigte Haut, für Kinder unter drei Jahren, ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Immunreaktion.

Die Leitlinien der Kommission ergänzen, wozu die Daten dienen: Sie begründen die Wirksamkeit des Konservierungssystems, die angegebene Mindesthaltbarkeit und die Verwendungsdauer nach dem Öffnen im Hinblick auf die Sicherheit.

Sicherheitsbericht (CPSR): Aufbau und Inhalt

Wann der Test nötig ist: drei Produktgruppen

Die Leitlinien unterscheiden nach mikrobiologischer Anfälligkeit. Erstens Produkte mit geringem mikrobiologischen Risiko, etwa mit mehr als 20 % Alkohol, auf Basis organischer Lösungsmittel oder mit hohem oder niedrigem pH-Wert: Hier sind weder Belastungstest noch mikrobiologische Qualitätsprüfung am Fertigerzeugnis erforderlich.

Zweitens Einmalprodukte und Produkte, die nicht geöffnet werden können, etwa weil die Verpackung dosiert, ohne dass Luft an das Produkt kommt: Hier genügt die mikrobiologische Qualitätsprüfung. Drittens alle übrigen Produkte: Sie brauchen beides. In den ersten beiden Gruppen muss die Ausnahme wissenschaftlich begründet werden, und der Sicherheitsbewerter bestätigt die Begründung in Teil B.

Auch die Rohstoffe zählen

Nach den Leitlinien sind die wichtigsten Kenngrößen der mikrobiologischen Qualität der Ausgangsverunreinigungsgrad und die Möglichkeit des Wachstums. Besonders anfällig sind Gemische auf Wasserbasis, proteinreiche Materialien sowie pflanzliche und tierische Rohstoffe; organische Lösungsmittel fördern das Wachstum dagegen nicht.

Für die Praxis heißt das: Mikrobiologische Spezifikationen der Rohstoffe gehören zu den Lieferantendaten, und ein neuer Rohstoff oder Lieferant kann die Bewertung verändern.

Rohstoffverwaltung in der Kosmetik

ISO 11930 und ISO 29621

Für den Test selbst arbeiten Labore häufig mit ISO 11930:2019 (geändert durch Amendment 1:2022), die die Bewertung des antimikrobiellen Schutzes eines kosmetischen Mittels beschreibt. ISO 29621:2017 enthält Leitlinien zur Risikobewertung und zur Einstufung mikrobiologisch risikoarmer Produkte. Produkte, die danach als risikoarm gelten, nimmt ISO 11930 vom Belastungstest aus.

Die Normen sind kostenpflichtig, und welche Kriterien im Einzelfall gelten, legen Labor und Sicherheitsbewerter anhand des Normtexts fest. Wichtig für die Dokumentation: Methode und Ausgabe der Norm gehören zum Ergebnis, nicht nur der Testtyp.

Nach einer Rezepturänderung

Ein bestandener Test gilt für das geprüfte Muster. Ändern sich Konservierungsmittel, Wasserphase, pH-Wert, Verpackung oder Herstellprozess, muss fachlich bewertet werden, ob die vorhandenen Daten noch übertragbar sind. Dasselbe gilt für einen Wechsel des Rohstofflieferanten bei anfälligen Rohstoffen.

Diese Bewertung sollte dokumentiert werden, auch wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass kein neuer Test nötig ist. Sonst lässt sich später nicht zeigen, warum die alten Daten noch gelten.

Rezepturversionierung: Änderungen nachvollziehbar machen

Den Test in die Entwicklung einplanen

Ein Challenge-Test läuft über mehrere Wochen und wird oft extern vergeben. Muster, Termin und Ergebnis beeinflussen damit Meilensteine wie Kundenfreigabe und Markteinführung. Wer den Test erst nach der Freigabe der Rezeptur beauftragt, verliert Zeit, wenn er nicht bestanden wird und die Konservierung angepasst werden muss.

Ergebnisse digital dokumentieren

In VYVA hat jedes Prüfprotokoll einen Abschnitt für mikrobiologische Prüfungen. Es gehört zu einer Rezeptur und einer Chargennummer, der Laborbericht wird als Datei an die Prüfung gehängt. Neben dem Ergebnis stehen damit auch Rezeptur, Charge und Datum fest.

So lässt sich später beantworten, welches Muster geprüft wurde und ob es dem Produkt entspricht, das in den Handel geht. Die Bewertung des Ergebnisses bleibt Aufgabe von Labor und Sicherheitsbewerter.

Prüfbedarf nach Produktgruppe (Leitlinien 2013/674/EU)

Geringes mikrobiologisches Risiko (z. B. > 20 % Alkohol, organische Lösungsmittel, hoher oder niedriger pH)Kein Belastungstest, keine Qualitätsprüfung am Fertigerzeugnis; wissenschaftliche Begründung nötig
Einmalprodukte und nicht zu öffnende ProdukteNur mikrobiologische Qualitätsprüfung; wissenschaftliche Begründung nötig
Alle übrigen ProdukteBelastungstest und mikrobiologische Qualitätsprüfung

Häufige Fragen

Haftungshinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und keine regulatorische oder sicherheitsfachliche Bewertung im Einzelfall. Wir erstellen die Inhalte sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Rechtsvorschriften und Normen können sich nach dem angegebenen Stand ändern. Verbindlich ist allein der amtlich veröffentlichte Wortlaut. Treffen Sie Entscheidungen zu Ihren Produkten mit fachkundiger Unterstützung, etwa durch Ihren Sicherheitsbewerter oder Ihre Rechtsberatung. Für Schäden aus der Nutzung dieser Informationen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Fragen zu Ihrem konkreten Anwendungsfall?

Vereinbaren Sie eine persönliche Demo oder kontaktieren Sie unser Team direkt.