INCI-Liste erstellen: Reihenfolge, Regeln und Beispiel für kosmetische Mittel
Die Liste der Bestandteile auf einem kosmetischen Mittel folgt festen Regeln. Sie stehen in Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung und bestimmen die Reihenfolge, die Bezeichnungen und die Sonderfälle für Parfum, Nanomaterialien und Farbstoffe. Weil die Bezeichnungen auf der internationalen INCI-Nomenklatur beruhen, spricht man meist von der INCI-Liste. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie sie aus der Rezeptur entsteht.
Kurz erklärt: Wie wird eine INCI-Liste erstellt?
Nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 trägt die Liste die Überschrift „Ingredients“ und nennt die Bestandteile in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Hinzufügung. Bestandteile unter 1 % dürfen danach in beliebiger Reihenfolge folgen. Riech- und Aromastoffe heißen „Parfum“ oder „Aroma“, bestimmte Allergene werden zusätzlich einzeln genannt, Nanomaterialien erhalten den Zusatz „(nano)“. Verwendet werden die gemeinsamen Bezeichnungen aus dem Glossar nach Artikel 33.
Das Wichtigste in Kürze
- Überschrift „Ingredients“, Bestandteile in abnehmender Reihenfolge des Gewichts
- Unter 1 % in beliebiger Reihenfolge nach den übrigen
- Parfum oder Aroma als Sammelbegriff, gelistete Allergene zusätzlich einzeln
- Nanomaterialien mit dem Zusatz „(nano)“
- Bezeichnungen aus dem Glossar nach Artikel 33
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Was als Bestandteil zählt
Bestandteil ist nach Artikel 19 jeder Stoff oder jedes Gemisch, das absichtlich im Herstellungsprozess verwendet wird. Nicht als Bestandteile gelten Verunreinigungen der verwendeten Rohstoffe und technische Hilfsstoffe, die im Gemisch verwendet werden, im Fertigerzeugnis aber nicht mehr vorhanden sind.
Für die Praxis wichtig: Ein Handelsrohstoff ist oft selbst ein Gemisch aus mehreren Stoffen, etwa ein Wirkstoff in einem Lösungsmittel mit einem Konservierungsmittel. In die Liste gehören dann die einzelnen Bestandteile mit ihrem Anteil am Fertigprodukt, nicht der Handelsname. Umgekehrt kann derselbe Bestandteil über mehrere Handelsrohstoffe in die Rezeptur kommen. Rohstoff und INCI sind deshalb zwei verschiedene Datenobjekte.
Die Reihenfolge
Die Liste nennt die Bestandteile in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Hinzufügung zum kosmetischen Mittel. Grundlage ist also die Rezeptur, nicht eine Analyse des fertigen Produkts. Bestandteile in einer Konzentration von weniger als 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge nach denen mit mehr als 1 % aufgeführt werden.
Farbstoffe, die nicht zum Färben von Haar bestimmt sind, dürfen in beliebiger Reihenfolge nach den anderen Bestandteilen stehen. Bei dekorativen Kosmetika in mehreren Farbnuancen dürfen alle in der Palette verwendeten Farbstoffe aufgeführt werden, wenn „kann … enthalten“ oder das Symbol „+/-“ hinzugefügt wird. Dabei ist gegebenenfalls die CI-Nomenklatur (Colour Index) zu verwenden.
Parfum, Allergene und Nanomaterialien
Riech- und Aromastoffe und ihre Ausgangsstoffe werden mit den Begriffen „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben. Stoffe, die nach der Spalte „Sonstige“ in Anhang III genannt werden müssen, stehen zusätzlich einzeln in der Liste. Das betrifft vor allem allergieauslösende Duftstoffe, deren Liste mit der Verordnung (EU) 2023/1545 deutlich erweitert wurde.
Alle Bestandteile in Form von Nanomaterialien müssen eindeutig aufgeführt werden, und ihrem Namen folgt das Wort „nano“ in Klammern.
Die richtigen Bezeichnungen: Glossar und CosIng
Die Angaben werden mit den gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile aus dem Glossar nach Artikel 33 gemacht. Die Kommission erstellt dieses Glossar unter Berücksichtigung international anerkannter Nomenklaturen, einschließlich der INCI. Gibt es keine gemeinsame Bezeichnung, ist eine Bezeichnung aus einer allgemein anerkannten Nomenklatur zu verwenden.
Wichtig: Das Glossar ist keine Liste zugelassener Stoffe. Ein Eintrag sagt nichts darüber, ob ein Stoff in einem bestimmten Produkt verwendet werden darf. Die Datenbank CosIng der Kommission ist ein guter Ausgangspunkt, um Bezeichnungen und regulatorische Einträge nachzuschlagen. Die Kommission stellt aber klar, dass CosIng selbst keinen Rechtswert hat; maßgeblich sind die Verordnung und ihre Anhänge.
Schritt für Schritt: von der Rezeptur zur Liste
Erstens: die freigegebene Rezepturversion mit allen Rohstoffen und Anteilen nehmen. Zweitens: jeden Handelsrohstoff in seine Bestandteile mit deren Anteilen zerlegen, anhand der Lieferantenangaben. Drittens: gleiche Bestandteile aus verschiedenen Rohstoffen zusammenrechnen. Viertens: Verunreinigungen und technische Hilfsstoffe, die im Fertigprodukt nicht mehr vorhanden sind, herausnehmen.
Fünftens: nach Gewicht absteigend sortieren und die Bestandteile unter 1 % ans Ende stellen. Sechstens: Riech- und Aromastoffe als „Parfum“ oder „Aroma“ angeben und die gelisteten Allergene über der Schwelle ergänzen. Siebtens: Nanomaterialien kennzeichnen und Farbstoffe mit CI-Nummer ans Ende setzen. Achtens: die Bezeichnungen gegen das Glossar prüfen.
Ein Beispiel
Eine einfache Creme könnte so deklariert sein: Ingredients: Aqua, Glycerin, Caprylic/Capric Triglyceride, Cetearyl Alcohol, Butyrospermum Parkii Butter, Glyceryl Stearate, Phenoxyethanol, Parfum, Tocopherol, Linalool.
Wasser steht vorne, weil es den größten Anteil hat. Ab Phenoxyethanol folgen Bestandteile unter 1 %, deren Reihenfolge frei ist. Linalool ist ein gelistetes Duftstoffallergen und steht zusätzlich zu „Parfum“, weil es in diesem Beispiel über der Schwelle liegt. Das Beispiel dient der Veranschaulichung und ersetzt keine Prüfung der eigenen Rezeptur.
Typische Fehler
Handelsnamen statt der gemeinsamen Bezeichnungen. Bestandteile eines Gemischs, die nicht einzeln aufgeführt werden. Eine Liste, die nach einer Rezepturänderung nicht angepasst wurde. Allergene, die nach der erweiterten Liste über der Schwelle liegen, aber fehlen. Und eine Reihenfolge, die aus einer älteren Version stammt.
Die meisten dieser Fehler entstehen, wenn die Liste von Hand gepflegt wird, getrennt von Rezeptur und Rohstoffdaten.
Was Software leisten kann
Ein Entwicklungssystem, das Rohstoffe mit ihrer Zusammensetzung und INCI-Bezeichnung kennt, kann die Liste aus der Rezepturversion ableiten und bei jeder Änderung neu aufbauen. Prüfen muss sie trotzdem ein Mensch, vor allem bei Gemischen, Parfum und Farbstoffen. Die Verantwortung für das Etikett bleibt bei der verantwortlichen Person.
Regeln für die Liste der Bestandteile
| Überschrift | „Ingredients“ |
| Reihenfolge | Abnehmendes Gewicht zum Zeitpunkt der Hinzufügung |
| Unter 1 % | Beliebige Reihenfolge nach den Bestandteilen über 1 % |
| Riech- und Aromastoffe | „Parfum“ oder „Aroma“, gelistete Allergene zusätzlich einzeln |
| Nanomaterialien | Name gefolgt von „(nano)“ |
| Farbstoffe (außer Haarfärbung) | Beliebige Reihenfolge nach den anderen, CI-Nomenklatur |
| Bezeichnungen | Gemeinsame Bezeichnungen aus dem Glossar nach Artikel 33 |
Häufige Fragen
Quellen
Haftungshinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und keine regulatorische oder sicherheitsfachliche Bewertung im Einzelfall. Wir erstellen die Inhalte sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Rechtsvorschriften und Normen können sich nach dem angegebenen Stand ändern. Verbindlich ist allein der amtlich veröffentlichte Wortlaut. Treffen Sie Entscheidungen zu Ihren Produkten mit fachkundiger Unterstützung, etwa durch Ihren Sicherheitsbewerter oder Ihre Rechtsberatung. Für Schäden aus der Nutzung dieser Informationen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
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